Bauplanung und Baukonstruktion
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Planung, Konstruktion und Überwachung von Bauvorhaben
Bauprojekte sind in der Regel technisch sehr anspruchsvoll und hoch komplex. Für die Planung eines Bauvorhabens benötigt ein Auftraggeber meist mehrere Fachleute und Spezialisten wie Architekten, Statiker, Bauphysiker, Geologen usw. Zudem sind bei Bauprojekten natürlich auch externe Stellen wie Behörden, Energieversorger und Anlieger beteiligt. Neben den technischen Aufgaben müssen bei einer Bauplanung also auch Themen wie Kosten, Vorschriften und Projektüberwachung beachtet werden.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Bauplanung
"Bauplanung beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Bauvorhaben gedanklich entwickelt und gestaltet wird. Diese gedanklichen Überlegungen werden in Architekturzeichnungen und Bauzeichnungen festgehalten. Dabei muss der örtliche Baugrund in seiner Form und Eigenschaft berücksichtigt werden. Die Umsetzbarkeit der Planung wird in Berechnungen nachgewiesen. Die Bauplanung ist der erste Abschnitt des Bauprozesses, wird jedoch auch noch während der Bauausführung weitergeführt. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland."
[➥ sehen Sie auch: Bauplanung, Quelle: Wikipedia]
Baukonstruktion
"Unter Baukonstruktion versteht man die Konstruktion von Bauwerken und Gebäuden. Dies umfasst sowohl den Konstruktionsprozess als auch das Ergebnis, das Gefüge der Bauteile im fertigen Bauwerk. Der Begriff bezeichnet auch ein typisches Lehrfach im Bauingenieur- und Architekturstudium sowie die zugehörigen Lehrstühle. Die Baukonstruktion ist geprägt von Normen, Vorschriften und technischen Regeln, den sogenannten anerkannten Regeln der Technik. ..."
[➥ sehen Sie auch: Baukonstruktion, Quelle: Wikipedia]
Aufgaben für Architekten und Ingenieure
Quelle: WEKA Media GmbH / SIRADOS
Ein Bauvorhaben benötigt als Grundlage eine konkrete und sorgfältige Bauplanung. Eine Aufgabe von Architekten besteht u.a. darin, eine individuelle und bedarfsgerechte Bauplanung für Ihr Bauvorhaben anzubieten. Sie stellt eine der wichtigsten Komponenten für die erfolgreiche Umsetzung Ihres Bauprojektes dar. Die Anforderungen an Architekten und Ingenieure im Rahmen der Bauplanung und Konstruktion sind jedoch sehr komplex und vielfältig:
- Sie möchten alle rechtlichen und technischen Bestimmungen einhalten
- Sie wollen auf aktuelle Baudaten und Ausschreibungstexte zugreifen
- Sie wollen sicherstellen, dass Sie aktuelle DIN Normen und Vorgaben berücksichtigen
- Sie möchten als Architekt und Planer Haftungsrisiken vermeiden
- Sie suchen Unterstützung bei der Bauleitung und Objektüberwachung
Mit den nachfolgend aufgeführten Informationen, sowie den Empfehlungen für Software-Lösungen, Praxis-Handbüchern und Baudaten, wollen wir Sie bei der Bauplanung und Baukonstruktion unterstützen.
Leistungsphasen nach HOAI
Eine Bauplanung kann man sich wie eine Top-Down-Projektplanung vorstellen - meist erfolgt eine fortlaufende Detaillierung vom Groben ins Feine. Innerhalb der Planungsphasen (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungplanung, ..) werden die Pläne weiterentwickelt. So werden z.B. mit dem Fortschritt der Bauplanung die Maßstäbe größer, die Berechnungen genauer und Kostenermittlungen detaillierter.
Die Leistungen eines Architekten oder Planers / Ingenieurs werden nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (siehe auch: HOAI | HOAI) in sogenannten Leistungsphasen (siehe nachfolgende Phasen 1 - 9) gegliedert. Die Honorarordnung für Architekten, die HOAI ordnet diesen Leistungsphasen dann einen bestimmten Anteil des Architektenhonorars zu.
Im alltäglichen Sprachgebrauch von Architekten und Ingenieuren finden sich oft andere Begriffe:
- Die Phasen 1. bis 3. werden meist unter dem Begriff der Entwurfsplanung zusammengefasst.
- Die Phase 5. Ausführungsplanung wird oft auch als Werkplanung bezeichnet.
- Die Leistungsphasen 6. bis 7. werden oft unter der Bezeichnung Ausschreibung abgehandelt.
- Die Phasen 8. / 9. werden im Allgemeinen als Bauleitung bezeichnet. Hierzu gehört u.a. das Führen eines Bautagebuchs.
1 - Grundlagenermittlung
Ermittlung der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Bauplanung
Bei der Grundlagenermittlung wird die Aufgabenstellung des Bauprojekts geklärt und die technischen und wirtschaftlichen Fragestellungen aufgezeigt. Diese Phase der Bauplanung umfasst i.d.R. auch eine Ortsbesichtigung durch den Bauherrn und Planer. Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung werden in der Ergebnisdarstellung passend aufbereitet.
Die HOAI erwähnt als zentrale Leistungen bei der Grundlagenermittlung:
- Klären der Aufgabenstellung
- Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
- Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Zusammenfassen der Ergebnisse
Als Besondere Leistungen werden ggf. "Bestandsaufnahme, Standortanalyse" aufgeführt.
[➥ Anteil des Architektenhonorars nach HOAI: 2% des Gesamthonorars]
2 - Vorplanung
Erarbeitung der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
Die Ergebnisse aus der Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung bilden die Basis für die Vorplanung. Diese Phase der Bauplanung beinhaltet eine Grundlagenanalyse und die Abstimmung der Aufgabenstellung um ein Planungskonzept für das Bauprojekt zu erstellen. Gleichzeitig sollen mehrere Varianten und Lösungsmöglichkeiten verglichen werden, um diejenige Planungsvariante zu finden, die in der Entwurfsplanung weiter verfolgt werden soll.
In die Vorplanung fällt auch die Erarbeitung einer planlichen Darstellung (M 1:200), sowie eine erste Kostenschätzung für das Bauprojekt, welche durch die DIN 276 geregelt ist [sehen Sie dazu auch: Baukostenplanung]. Weiterhin werden in dieser Phase die entsprechenden Behörden erstmals kontaktiert und die Genehmigungsfähigkeit des Bauprojektes geprüft. Alle Informationen aus der Vorplanung werden anhand einer Ergebnisdarstellung festgehalten.
[➥ Anteil des Architektenhonorars nach HOAI: 7% des Gesamthonorars]
3 - Entwurfsplanung
Erarbeitung der abschließenden Lösung der Planungsaufgabe
Die am Ende der Vorplanung freigegebene Variante wird nun bis zur Genehmigungsfähigkeit des Bauprojektes geplant. Dabei ist der Begriff "Entwurfsplanung" in der HOAI genau definiert und legt fest, welche Leistungen im Einzelnen zu dieser Leistungsphase zählen. Die Entwurfsplanung wird von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern mit dem Ziel durchgeführt, ein Planungskonzept zu erarbeiten, bei welchem alle technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
In der HOAI wird auch detailliert aufgelistet, welche Anforderungen eine Entwurfsplanung bezüglich Darstellung und Planungstiefe zu erfüllen hat. Die Anforderungen unterscheiden sich bezogen auf das jeweilige Fachgebiet (z.B. Gebäude, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung).
Im Wesentlichen wird bei der Entwurfsplanung eine Berechnung und Auslegung des Bauprojektes angestellt. Das Projekt wird im Maßstab 1:100 in eine technische Zeichnung umgesetzt und beschrieben. Auch in dieser Phase fällt eine Kostenberechnung nach DIN 276 an und die Ergebnisse werden wiederum in Form einer Ergebnisdarstellung festgehalten.
[➥ Anteil des Architektenhonorars nach HOAI: 15% des Gesamthonorars]
4- Genehmigungsplanung
Erarbeitung, Fertigstellung und Einreichung der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen / Zustimmungen
Die Genehmigungsplanung [auch Eingabeplanung oder Einreichplanung genannt] entspricht der vierten Leistungsphase nach HOAI im Rahmen einer Bauplanung. Bei der Genehmigungsplanung werden die Vorlagen für die Zustimmungen und Genehmigungen durch die Behörden erstellt. Es wird ein Einreichplan erstellt, der als Grundlage für die Verhandlungen mit den Behörden dient. Das Ziel ist die Bewilligung des Projektes und die Erteilung einer Baugenehmigung durch die Baubehörde.
Bestandteile der Genehmigungsplanung (Bauantrag, Eingabeplanung) in Deutschland:
- Bauantragsformular
- Eingabeplan mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung
- statistischer Erhebungsbogen
- energetische Berechnungen im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Standsicherheitsnachweis (Statische Berechnung, Statik)
- amtlicher Lageplan zum Bauantrag, meist im Maßstab 1:200 (kleinere Maßstäbe nur bei großen Grundstücken)
- ggf. weiteren notwendige Nachweise und Angaben, die zur Erteilung der Genehmigung von der Bauaufsichtsbehörde gefordert werden.
Möglichweise fordert die Baubehörde noch weitere Unterlagen, Nachweise und Angaben zum Bauprojekt an. Bauanträge dürfen nur von baueingabeberechtigten / bauvorlageberechtigten Architekten, Bauingenieuren oder sonstigen bautechnisch qualifizierten Fachkräften angefertigt werden. Die Genehmigungsplanung dient als Grundlage für die nachfolgende Ausführungsplanung.
[➥ Anteil des Architektenhonorars nach HOAI: 3% des Gesamthonorars]
5 - Ausführungsplanung / Werkplanung
Erarbeitung und Darstellung der ausführungsreifen Planungslösung
Die Ausführungsplanung ist ein Instrument der Architekten und Ingenieuren, bei der Ausführungspläne im Maßstab 1:50, sowie Detailzeichnungen im Maßstab 1:1 bis 1:20 erstellt werden. Die Ausführungsplanung umfasst auch eine detaillierte Projektbeschreibung für die Ausführung.
Im Rahmen dieser Planungsphase werden die Unterlagen aus der Genehmigungsplanung durchgearbeitet und Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:50, sowie Detailzeichnungen im Maßstab 1:1 bis 1:20 für das Bauunternehmen bzw. die Handwerker hergestellt. Die Ausführungspläne enthalten die für eine Baumaßname notwendigen, detaillierten Angaben. Dazu gehören bei einer Werkplanung neben genauen Maßangaben auch Hinweise zu Qualität und Beschaffenheit der eingesetzten Baustoffen, sowie Toleranzangaben und Verarbeitungshinweise zu Materialien. Die Ausführungsplanung oder Werkplanung stellt damit die eigentliche Bauanleitung für ein Gebäude dar.
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Hilfestellung für Architekten und Planer
Als Architekt und Planer müssen Sie bei der Werk- und Detailplanung Ihre Konstruktion mit allen aktuellen Anforderungen aus Normung und Bauphysik in Einklang bringen. Das kostet Sie viel Zeit und ist gleichzeitig mit einem hohen Haftungsrisiko verbunden.
TIPP: Mit Baudetails Hochbau vermeiden Sie mit Hilfe von aktuellen, sicheren und umfassenden Konstruktionslösungen jedes Risiko und steigern gleichzeitig Ihren wirtschaftlichen Erfolg!
Mit dieser WEKA Praxislösung für die Werkplanung profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
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Kundenmeinung: Herr Anton Haberl, Architekt
"Das Werk Baudetails Hochbau ist eine gelungene Kombination aus Konstruktionshandbuch und Detailsammlung. In dem umfangreichen Nachschlagwerk dürfte so fast alles Wissenswerte über Konstruktionen und Baustoffe enthalten sein. Die Details können von der intuitiv und übersichtlich gestalteten CD heruntergeladen und eingelesen werden."
[➥ Anteil des Architektenhonorars nach HOAI: 25% des Gesamthonorars]
6 - Vorbereitung der Vergabe
Mengenermittlung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen
Die Vorbereitung der Vergabe beinhaltet zunächst die Aufstellung eines Vergabeterminplans. Die Mengenermittlung auf Basis der Ausführungsplanung dient als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen.
Anhand der Leistungsverzeichnisse werden die Kosten ermittelt und durch einen Vergleich mit der Kostenberechnung die Kostenkontrolle durchgeführt. Die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen schließt die Leistungsphase ab.
Unter dem Begriff "Ausschreibung" werden also alle Tätigkeiten zusammengefasst, die für die Vorbereitung einer Vergabe erforderlich sind:
- Massenermittlung als Grundlage für Leistungsbeschreibungen
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen bzw. Gewerken
(TIPP: Ein Hilfsmittel bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen finden Sie unter: SIRADOS VOB Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen) - Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen aller Gewerke
- Kostenermittlung
[➥ Anteil des Architektenhonorars nach HOAI: 10% des Gesamthonorars]
Ausschreibungstexte und Kalkulationsdaten
Ausschreibungstexte und Kalkulationsdaten werden sowohl bei Neubauprojekten, als auch bei Umbau, Sanierung und Erhaltung von Bauobjekten benötigt. Für eine sichere und schnelle Ausschreibung ist es für Architekten und Planer daher von großer Bedeutung, auf zuverlässige und aktuelle Ausschreibungstexte zugreifen zu können.
Die sirAdos Daten-CD liefert Ihnen VOB-konforme Ausschreibungstexte für Ihre rechtssichere und eindeutige Ausschreibung. Ausschreibungstexte sind erhältlich für die Bereiche Altbau, Neubau, Gebäudetechnik und Tiefbau/Gala.
Link-Tipp: VOB-konforme Ausschreibungstexte für Ihre rechtssichere und eindeutige Ausschreibung für die Bereiche Altbau, Neubau, Gebäudetechnik und Tiefbau/Gala finden Sie direkt unter SIRADOS - Ausschreibungstexte und Baupreise für Architekten und Planer
7 - Mitwirkung bei der Vergabe
Kostenermittlung und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
Die eingegangenen Angebote nach Abschluss der Ausschreibung werden geprüft und ausgewertet. Es wird ein Preisspiegel aufgestellt und der Auftrag wird erteilt.
Diese Leistungsphase besteht im Wesentlichen aus folgenden Tätigkeiten:
- Einholen von Angeboten
- Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten
- Verhandlung mit Bietern
- Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote
- Mitwirkung bei der Auftragserteilung
[➥ Anteil des Architektenhonorars nach HOAI: 4% des Gesamthonorars]
8 - Bauüberwachung / Objektüberwachung
Nach Baubeginn muss die Ausführung des Bauvorhabens auf Übereinstimmung mit der Planung und den Leistungsverzeichnissen überwacht werden. Zu den Aufgaben der Bauüberwachung zählt auch die Aufstellung und Kontrolle eines Zeitplans, sowie die Überprüfung von Aufmaßen und Rechnungen der ausführenden Unternehmen und die Übereinstimmung mit anerkannten Regeln der Technik. Die Leistungen werden fachtechnisch kontrolliert und eventuelle Mängel festgestellt und beseitigt.
Achtung: In dieser Leistungsphase besteht für überwachende Architekten und Bauingenieure ein hohes Haftungsrisiko. Diese Haftungsrisiken im Rahmen der Objektüberwachung werden von vielen Architekten verkannt, denn es geht in dieser Phase nicht nur um die Kontrolle der fachgerechten Ausführung der Bauleistungen, sondern z.B. auch um die zeitliche Koordinierung aller Baumaßnahmen.
[➥ Anteil des Architektenhonorars nach HOAI: 32% des Gesamthonorars]
9 - Objektbetreuung & Dokumentation
Die Objektbetreuung ist zusammen mit der Dokumentation Inhalt der Leistungsphase 9 der HOAI.
Zu den Grundleistungen dieser Phase gehören:
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
- systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Zu den besondere Leistungen zählen:
- Erstellen von Bestandsplänen
- Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
- Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
- Objektbeobachtung
- Objektverwaltung
- Baubegehungen nach Übergabe
- Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen
[➥ Anteil des Architektenhonorars nach HOAI: 2% des Gesamthonorars]
Baukostenplanung und Kostenmanagement
Planer müssen die Baukosten während der gesamten Bauphase permanent überwachen. Die DIN 276 und die HOAI erfordern ein digitales Kostenmanagement als Steuerungsmittel bei der Projektabwicklung und als Ermittlungsgrundlage für die Honorarberechnung.
Quelle: SIRADOS - Die SIRADOS-Elementemethode bietet Datenkonsistenz auf höchstem Niveau und gewährleistet ein sicheres Kostenmanagement im gesamten Projektverlauf.
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SIRADOS Baudaten gewährleistet eine durchgängige Informationsweitergabe vom Kostenrahmen bis zur Ausschreibung. Die Elemente bilden die Baukonstruktionen oder die technische Anlage eines Gebäudes ab. Die Ebenen der DIN 276 werden von den SIRADOS-Elementen in Gebäude-, Makro-, Grob- und Feinelemente abgebildet. Die Planung ist jederzeit nachvollziehbar und bis auf Positionsebene über alle Planungsphasen aufeinander aufbauend.
Die Besonderheit der SIRADOS Elementemethode besteht darin, dass jedes Element mit Bezug zu seinen Einzelleistungen abgebildet ist. Während Elemente aus der Dokumentation abgerechneter Bauvorhaben meist nur als statische Beschreibungen vorliegen, haben Sie bei SIRADOS-Elementen alle enthaltenen Leistungspositionen inklusive der aktuellen Baupreise immer mit dabei.
Im weiteren Planungsverlauf können SIRADOS-Elemente in ihre Teilleistungen aufgelöst und schrittweise detailliert bzw. modelliert werden.
Haftung des Architekten
Der Architektenvertrag stellt einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Die sich daraus ableitende Architektenhaftung kann für Architekten von existenzieller Bedeutung sein. Auf Grundlage des geschlossenen Vertrages schuldet der Architekt seinem Auftraggeber ein bestimmtes Ergebnis und übernimmt für seine mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Tätigkeiten die volle Haftung. Bei der Abwicklung eines Bauprojektes treffen den Architekten unterschiedlichste Haftungsrisiken. Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten ist jedoch vor allem die Phase der Bauüberwachung mit hohen Haftungsrisiken verbunden.
Häufige Haftungsrisiken:
- Planungsfehler
Neben Mängeln aus dem Bereich der Objektüberwachung bilden vor allem die Fehler bei der Planung einen Schwerpunkt der Architektenhaftung. Dabei sind vor allem Fehler aus im Bereich der Grundlagenermittlung, der Genehmigungsplanung, der konstruktiven Anforderungen sowie der Kostenkalkulation zu berücksichtigen. - Fehler bei Grundlagenermittlung / Vorplanung
Der Architekt hat die grundsätzliche Aufgabenstellung eines Projektes zu klären und den Auftraggeber zum gesamten Leistungsbedarf zu beraten. Abschließend müssen diese Grundlagen in Form eines Planungskonzeptes vorliegen. Eine fehlerhafte oder unzureichende Grundlagenermittlung führt meist dazu, dass ein Architekt an den Wünschen des Bauherrn vorbeiplant. Dies kann dann zu zeitaufwändigen Nachbesserungen führen. - Fehler bei der Baukostenkalkulation
Ein sehr wichtiger Punkt der Architektenhaftung liegt im Bereich der Baukostenkalkulation. Ein Architekt muss nicht nur den vorgegebenen Kostenrahmen berücksichtigen, er muss auch bei fehlenden Angaben von sich aus die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ansprechen und mit dem Bauherrn abklären. Die Überschreitung eines vorgegebenen Kostenrahmens stellt einen Planungsmangel dar, da der Architekt seine Kostenermittlungen nach dem jeweiligen Sachstand richtig durchzuführen hat. Dabei stehen dem Architekten jedoch gewisse Toleranzen für unvorhersehbare Kostenentwicklungen zu. - Probleme bei der Genehmigungsplanung
Ein Bestandteil einer Architektenvertrages ist in der Regel eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Sollte es nicht zur Erteilung der Baugenehmigung kommen, kann sich der Architekt nur dann seinen Honoraranspruch erhalten, wenn er eine umfassende Aufklärung über eventuelle Probleme der Genehmigungsfähigkeit des Bauproketes und dem Hinweis auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage geleistet hat. - Konstruktive Planungsanforderungen
Vor dem Hintergrund, dass Schäden aus Fehlern im Konstruktiven Bereich häufig dazu geeignet sind, die Obergrenzen von Berufshaftpflichtversicherungen zu überschreiten, kann jedem Architekten nur dringend dazu geraten werden, diesem Bereich große Aufmerksamkeit zu widmen. - Fehler bei der Objektüberwachung
Neben Mängeln bei der Planung stellen Fehler im Rahmen der Objektüberwachung einen zweiten Schwerpunkt im Haftungsrecht von Architekten dar. Der besonderen Bedeutung der Leistungsphase Bauüberwachung trägt auch die HOAI Rechnung, indem sie die Erbringung dieser Leistungsphase mit fast einem Drittel (32 %) der Gesamtvergütung bewertet.
Im Wesentlichen geht es bei allen Punkten immer um die mangelhafte Erbringung der vertraglichen Leistungen und die daraus resultierende Haftung gegenüber dem Bauherrn. Der Umfang der Leistungen und Pflichten des Architekten wird dabei nicht durch die HOAI vorgeschrieben, sondern ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag. Eine Minderung des Architektenhonorars muss der Architekt nach den Vorschriften des Gewährleistungsrechts auch dann hinnehmen, wenn die ihm übertragenen Teilleistungen nur unvollständig erbracht worden sind.
Honorar für Architekten & Ingenieure
"Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI gilt für alle Personen, die im Inland für inländische Projekte des Ingenieurbauwesens tätig sind, unabhängig von ihrer tatsächlichen Ausbildung, was durch den Langtitel Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen klargestellt wird. [weiter ..]"
Quelle: Wikipedia, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die Leistungen für Architekten und Ingenieure müssen immer nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet werden und teilen sich gemäß der HOAI entsprechend in die einzelnen Leistungsphasen auf. Nach Fertigstellung bzw. Abschluss der Leistungsphase wird diese zur Zahlung fällig, also dann, wenn der Architekt seine Leistungen vertragsgemäß erbracht hat. Hierbei sind je nach Dauer der Leistungsphasen aber auch Abschlagszahlungen üblich.
➥ Sehen Sie dazu auch: HOAI
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