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HOAI 2021

HOAI
Quelle: Gina Sanders / fotolia

Honorarabrechnung für Architektenleistungen

Die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) regelt die Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architekten und Ingenieure. Das Honorar wird auf Basis dieser Regelungen zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten bzw. Ingenieur vereinbart. Die HOAI soll sicherstellen, dass Architekten und Ingenieure ein vernünftiges Honorar für Ihre Leistungen erhalten. Für Bauherren soll durch die Regelungen der HOAI die Qualität der Bauplanung, der Ausschreibung und Vergabe und der Objektüberwachung sichergestellt sein.

Definition

"Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist die Grundlage für die Vergütung von Leistungen der Architekten und Ingenieure. Die HOAI regelt, wie Honorare ermittelt und berechnet werden. Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat am 4. Juli 2019 gegen die Mindest- und Höchstsätze der HOAI entschieden. Infolge des EuGH-Urteils zur HOAI wurde die HOAI-Fassung von 2013 angepasst. Die HOAI 2021 trat am 01.01.2021 in Kraft und ist damit die aktuell gültige Fassung. [weiter ..]"
[➥ sehen Sie auch: HOAI, Quelle: WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure]

 

Aufgaben für Architekten und Ingenieure

HOAI-Aufgaben-Architekt
Quelle: Aycatcher / fotolia

Als Architekt müssen Sie bereits bei Vertragsschluss für klare Verhältnisse sorgen und rechtssichere Vereinbarungen mit dem Bauherrn treffen. Nur so setzen Sie Ihre Honorare auch wirklich durch! Häufig jedoch treten bereits im Vorfeld Probleme bzgl. der Abgrenzung zwischen der sog. "honorarfreien Akquisition" (ein häufiges Argument der Bauherren) und einem verbindlichen, durch den Architekten zu belegenden Vertragsschluss auf. Die Beweislast für das Zustandekommen eines Vertrages hat grundsätzlich derjenige zu tragen, der sich auf Rechte aus dem Vertrag beruft. Wenn Sie als Architekt also einen Honoraranspruch gegen den Bauherrn geltend machen wollen, liegt die Beweislast bei Ihnen:

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen und Software-Tipps zum Thema HOAI, dem Architektenvertrag und der Honorarabrechnung von Architektenleistungen in der täglichen Praxis.

 

Der Architektenvertrag

Wenn Sie als Architekt für Ihre Leistungen einen Honoraranspruch geltend machen wollen, so ist die erste Voraussetzung für die Beanspruchung des Architektenhonorars das Zustandekommen eines gültigen Vertrages. Sowohl der Umfang Ihrer Architektenleistungen und Ihre Haftung als auch Ihre späteren Honoraransprüche sind abhängig von einem wirksamen Architektenvertrag und werden durch diesen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bestimmt und festgelegt.

 

Abschluss und Inhalt des Architektenvertrags

Ein Architektenvertrag kann durch eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustande kommen. Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass sich Architekt und Bauherr über alle wesentlichen Punkte des Vertrages, wie z.B. die Leistungspflicht des Architekten und das Objekt bzw. das Bauvorhaben selbst, geeinigt haben. Der Vertragsschluss muss die Leistungen umfassen, die Sie als Architekt in Rechnung stellen wollen.

Für einen Vertragsschluss ist es dagegen nicht erforderlich, dass die Parteien sich über die Entgeltlichkeit bzw. Unentgeltlichkeit der Architektenleistung oder die Honorarhöhe geeinigt haben. Eine besondere Problematik bei dem Zustandekommen von Architektenverträgen stellt die Abgrenzung zwischen unverbindlicher Akquisition und verbindlichem Vertragsschluss dar.

Damit Sie als Architekt bereits beim Abschluss des Architektenvertrages auf der sicheren Seite sind und die Sicherung Ihrer Honoraransprüche gewährleistet ist, möchten wir Ihnen die nachfolgend aufgeführten Musterverträge empfehlen.

 

Musterverträge, Musterbriefe und Formulare

Architektenverträge und Bauverträge

Neue Architektenverträge und Bauverträge - Sofort einsetzbare, individuell anpassbare Musterverträge und Musterbriefe – rechtskonform nach HOAI 2021!

Als Architekt möchten Sie Sie schon bei Vertragsabschluss für Klarheit und rechtssichere Vereinbarungen sorgen.

Mit der Lösung Neue Architektenverträge und Bauverträge erhalten Sie individuell anpassbare und juristisch geprüfte Muster und Vorlagen für Architektenverträge und Ingenieurverträge nach der aktuellen HOAI 2021. Alle Aufträge rechtssicher abwickeln mit den neuen Architekten - und Bauverträgen!

Mit aktuellen Mustern für den Architektenvertrag und Ingenieurvertrag gelingt Ihnen eine rechtlich einwandfreie Vertragsgestaltung und die Sicherung Ihrer Honoraransprüche!

Aktuelle, rechtssichere Dokumente nach neuer HOAI 2021, VOB und BGB 2018:

 

Das Architektenhonorar

HOAI und Vertragsrecht

Honorare richtig ermitteln und sicher vereinbaren. Mit diesem Praxiskommentar + Vertragsmustern sichern Sie Ihr angemessenes Honorar!

Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat am 4. Juli 2019 gegen die Mindest- und Höchstsätze der HOAI entschieden. Infolge des EuGH-Urteils zur HOAI wurde die HOAI-Fassung von 2013 angepasst. Die HOAI 2021 trat am 01.01.2021 in Kraft und ist damit die aktuell gültige Fassung.

HOAI 2021 - Änderungen gegenüber der HOAI 2013

Die HOAI empfiehlt ein Architektenhonorar zwischen Basissatz und oberem Honorarsatz. Die Honorarempfehlungen der HOAI sollen einen ruinösen Wettbewerb unterbinden und gleichzeitig identische rechtliche Voraussetzungen für alle Wettbewerber schaffen.

Mit der Software HOAI und Vertragsrecht können Sie die Änderungen der HOAI 2021 sicher anwenden, angemessene Honorare erfolgreich verhandeln und mit aktuellen Vertragsmustern rechtssicher vereinbaren.

 

Abrechnung der Honorare für Planungsleistungen

Das Abrechnungssystem der HOAI legt fest, in welcher Höhe und nach welchen Bemessungskriterien Architekten und Ingenieure ihre Honorare für Planungsleistungen berechnen können. Die Höhe der Vergütung ermittelt sich im Wesentlichen nach der Aufgabenstellung, dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone), den anrechenbaren Kosten und den erbrachten Leistungen, die in verschiedene Leistungsphasen untergliedert werden.

Nach der HOAI richtet sich das Honorar des Architekten nach folgenden Bemessungskriterien:

Sind diese Bemessungskriterien festgelegt bzw. bekannt, kann das richtige Honorar festgestellt werden.

[➥ Details dazu u.a. hier: HOAI 2021 - Grundlagen des Honorars]

Als Architekt müssen Sie darauf achten, dass Ihre Abrechnung diesem System folgt. Ansonsten ist Ihre Rechnung nicht prüffähig und kann vom Auftraggeber zurückgewiesen werden.

 

Leistungsphasen der HOAI

Die meisten Aufgabenstellungen für Architekten und Ingenieure werden nach HOAI in neun Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet diesen Leistungsphasen dann einen bestimmten Anteil des Architektenhonorars zu:

  1. Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung (2% des Gesamthonorars)
  2. Leistungsphase 2 - Vorplanung (7% des Gesamthonorars)
  3. Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung (15% des Gesamthonorars)
  4. Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung (3% des Gesamthonorars)
  5. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung (25% des Gesamthonorars)
  6. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe (10% des Gesamthonorars)
  7. Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe (4% des Gesamthonorars)
  8. Leistungsphase 8 - Bauüberwachung / Objektüberwachung (32% des Gesamthonorars)
  9. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung & Dokumentation (2% des Gesamthonorars)

[➥ Details dazu unter: Bauplanung und Baukonstruktion - Leistungsphasen nach HOAI]

 

Software zur Honorarabrechnung nach HOAI 2021

Honorarabrechnung leicht gemacht

Honorarabrechnung leicht gemacht – mit wenigen Klicks Honorare ermitteln und überzeugende Angebote erstellen! Neue Vertragsmuster nach HOAI 2021.

Die Abrechnungssoftware für Architekten und Ingenieure nach HOAI
Schnelle Berechnungshilfen, einfache Handhabung und Rechtssicherheit. Honorare optimal vereinbaren und prüffähig abrechnen mit der HOAI Software "Honorarabrechnung leicht gemacht".

Als Architekt möchten Sie schnell und einfach Ihre Honoraransprüche ermitteln, Leistungen eindeutig vereinbaren und prüffähig abrechnen.

Mit der Software Honorarabrechnung leicht gemacht treffen Sie mit wenigen Klicks eine genaue Aussage zu Ihren Honoraransprüchen. Dabei können Teilleistungen automatisch bewertet und einzeln vereinbart werden.

Mit Hilfe der Abrechnungssoftware können Sie Ihre Honorarleistungen flexibel berechnen. Alle Regelungen der aktuellen HOAI werden dabei automatisch berücksichtigt. Das Softwarepaket enthält automatisierte Kalkulationshilfen, rechtssichere Dokumente, aktuelle Vertragsmuster sowie prüffähige Rechnungsvorlagen. Damit können Sie einfach wirksame und verbindliche Honorarvereinbarungen erzielen und prüffähige Rechnungen erstellen.

Mit wenigen Eingaben berechnet die HOAI Software den Honorarbetrag für die Teilleistungen und Leistungsphasen. Sie sehen sofort für alle Arten von Projekten und die wichtigsten Leistungsbilder, wie sich Ihr Honorar auf Zeit und Stundenlohn verteilt. Zudem können Honorarparameter flexibel eingestellt werden, um für Sie die optimale Honorarvereinbarung zu erzielen.

Die Software wird ständig weiterentwickelt, um aktuelle Anforderungen in Bauprojekten mit den Chancen der Honorarordnung optimal zu nutzen.

Vorteile der Abrechnungssoftware für Architekten und Ingenieure nach HOAI 2021:

 

Software und Produkt-Tipps

WEKA bietet Ihnen als Architekt und Planer praxiserprobte und rechtssichere Fachinformationen und Software-Lösungen zum Thema HOAI. Nachfolgend möchten wir Ihnen dazu einige Produkte empfehlen:

 

 

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Für mehr Informationen zu unseren Lösungen im Bereich HOAI stehen Ihnen unsere erfahrenen Kundenberater unter der Nummer 08233 / 23-4050 zur Verfügung.

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