HOAI 2021
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Honorarabrechnung für Architektenleistungen
Die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) regelt die Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architekten und Ingenieure. Das Honorar wird auf Basis dieser Regelungen zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten bzw. Ingenieur vereinbart. Die HOAI soll sicherstellen, dass Architekten und Ingenieure ein vernünftiges Honorar für Ihre Leistungen erhalten. Für Bauherren soll durch die Regelungen der HOAI die Qualität der Bauplanung, der Ausschreibung und Vergabe und der Objektüberwachung sichergestellt sein.
Inhaltsverzeichnis
Definition
"Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist die Grundlage für die Vergütung von Leistungen der Architekten und Ingenieure. Die HOAI regelt, wie Honorare ermittelt und berechnet werden. Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat am 4. Juli 2019 gegen die Mindest- und Höchstsätze der HOAI entschieden. Infolge des EuGH-Urteils zur HOAI wurde die HOAI-Fassung von 2013 angepasst. Die HOAI 2021 trat am 01.01.2021 in Kraft und ist damit die aktuell gültige Fassung. [weiter ..]"
[➥ sehen Sie auch: HOAI, Quelle: WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure]
Aufgaben für Architekten und Ingenieure
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Als Architekt müssen Sie bereits bei Vertragsschluss für klare Verhältnisse sorgen und rechtssichere Vereinbarungen mit dem Bauherrn treffen. Nur so setzen Sie Ihre Honorare auch wirklich durch! Häufig jedoch treten bereits im Vorfeld Probleme bzgl. der Abgrenzung zwischen der sog. "honorarfreien Akquisition" (ein häufiges Argument der Bauherren) und einem verbindlichen, durch den Architekten zu belegenden Vertragsschluss auf. Die Beweislast für das Zustandekommen eines Vertrages hat grundsätzlich derjenige zu tragen, der sich auf Rechte aus dem Vertrag beruft. Wenn Sie als Architekt also einen Honoraranspruch gegen den Bauherrn geltend machen wollen, liegt die Beweislast bei Ihnen:
- Sie wollen rechtssichere Vereinbarungen treffen, um Ihre Honorare durchzusetzen
- Sie möchten schnell und einfach Ihre Honoraransprüche ermitteln
- Sie wollen Ihre erbrachten Architekten-Leistungen prüffähig abrechnen
- Sie suchen HOAI Software-Lösungen und Muster-Dokumente, die Sie bei der Vertragsgestaltung und Honorarabrechnung unterstützen
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen und Software-Tipps zum Thema HOAI, dem Architektenvertrag und der Honorarabrechnung von Architektenleistungen in der täglichen Praxis.
Der Architektenvertrag
Wenn Sie als Architekt für Ihre Leistungen einen Honoraranspruch geltend machen wollen, so ist die erste Voraussetzung für die Beanspruchung des Architektenhonorars das Zustandekommen eines gültigen Vertrages. Sowohl der Umfang Ihrer Architektenleistungen und Ihre Haftung als auch Ihre späteren Honoraransprüche sind abhängig von einem wirksamen Architektenvertrag und werden durch diesen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bestimmt und festgelegt.
Abschluss und Inhalt des Architektenvertrags
Ein Architektenvertrag kann durch eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustande kommen. Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass sich Architekt und Bauherr über alle wesentlichen Punkte des Vertrages, wie z.B. die Leistungspflicht des Architekten und das Objekt bzw. das Bauvorhaben selbst, geeinigt haben. Der Vertragsschluss muss die Leistungen umfassen, die Sie als Architekt in Rechnung stellen wollen.
Für einen Vertragsschluss ist es dagegen nicht erforderlich, dass die Parteien sich über die Entgeltlichkeit bzw. Unentgeltlichkeit der Architektenleistung oder die Honorarhöhe geeinigt haben. Eine besondere Problematik bei dem Zustandekommen von Architektenverträgen stellt die Abgrenzung zwischen unverbindlicher Akquisition und verbindlichem Vertragsschluss dar.
Damit Sie als Architekt bereits beim Abschluss des Architektenvertrages auf der sicheren Seite sind und die Sicherung Ihrer Honoraransprüche gewährleistet ist, möchten wir Ihnen die nachfolgend aufgeführten Musterverträge empfehlen.
Musterverträge, Musterbriefe und Formulare
Neue Architektenverträge und Bauverträge - Sofort einsetzbare, individuell anpassbare Musterverträge und Musterbriefe – rechtskonform nach HOAI 2021!
Als Architekt möchten Sie Sie schon bei Vertragsabschluss für Klarheit und rechtssichere Vereinbarungen sorgen.
Mit der Lösung Neue Architektenverträge und Bauverträge erhalten Sie individuell anpassbare und juristisch geprüfte Muster und Vorlagen für Architektenverträge und Ingenieurverträge nach der aktuellen HOAI 2021. Alle Aufträge rechtssicher abwickeln mit den neuen Architekten - und Bauverträgen!
Mit aktuellen Mustern für den Architektenvertrag und Ingenieurvertrag gelingt Ihnen eine rechtlich einwandfreie Vertragsgestaltung und die Sicherung Ihrer Honoraransprüche!
Aktuelle, rechtssichere Dokumente nach neuer HOAI 2021, VOB und BGB 2018:
- Neue Architektenverträge und Ingenieurverträge nach aktueller HOAI 2021 inklusive Beratungsleistungen
- Musterbriefe und Formulare nach HOAI wie Auftragsbestätigungen, Leistungsvereinbarungen für Nachträge und Rechnungsmuster
- Musterbriefe und Bauverträge nach BGB 2018 und nach aktueller VOB für den Schriftverkehr mit Behörden, Bauherren und ausführenden Gewerken. Mängelrügen und Abnahmeprotokolle sind ebenfalls enthalten.
- Checklisten und Formulare für alle Leistungsphasen. Somit behalten Sie stets die völlige Kontrolle über den kompletten Ablauf Ihres Bauprojekts.
- Musterschreiben und Excel-Berechnungsformulare zur Kostenermittlung und Kostenkontrolle.
Das Architektenhonorar
Honorare richtig ermitteln und sicher vereinbaren. Mit diesem Praxiskommentar + Vertragsmustern sichern Sie Ihr angemessenes Honorar!
Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat am 4. Juli 2019 gegen die Mindest- und Höchstsätze der HOAI entschieden. Infolge des EuGH-Urteils zur HOAI wurde die HOAI-Fassung von 2013 angepasst. Die HOAI 2021 trat am 01.01.2021 in Kraft und ist damit die aktuell gültige Fassung.
HOAI 2021 - Änderungen gegenüber der HOAI 2013
- Mit der HOAI 2021 gibt es kein verbindliches Preisrecht mehr.
- Die Honorartafeln dienen den Vertragsparteien künftig zur Orientierung bei der Honorarermittlung.
- Die Grundlagen und Maßstäbe zur Honorarermittlung bleiben aber erhalten.
- Für eine wirksame Honorarvereinbarung genügt die Textform (in der HOAI 2013 galt die Schriftform als notwendig).
- Für den Fall, dass die Parteien keine wirksame Honorarvereinbarung schließen, gilt der Basishonorarsatz (unterer Honorarsatz) als vereinbart.
- Es ist immer die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige HOAI Fassung anzuwenden
Die HOAI empfiehlt ein Architektenhonorar zwischen Basissatz und oberem Honorarsatz. Die Honorarempfehlungen der HOAI sollen einen ruinösen Wettbewerb unterbinden und gleichzeitig identische rechtliche Voraussetzungen für alle Wettbewerber schaffen.
Mit der Software HOAI und Vertragsrecht können Sie die Änderungen der HOAI 2021 sicher anwenden, angemessene Honorare erfolgreich verhandeln und mit aktuellen Vertragsmustern rechtssicher vereinbaren.
Abrechnung der Honorare für Planungsleistungen
Das Abrechnungssystem der HOAI legt fest, in welcher Höhe und nach welchen Bemessungskriterien Architekten und Ingenieure ihre Honorare für Planungsleistungen berechnen können. Die Höhe der Vergütung ermittelt sich im Wesentlichen nach der Aufgabenstellung, dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone), den anrechenbaren Kosten und den erbrachten Leistungen, die in verschiedene Leistungsphasen untergliedert werden.
Nach der HOAI richtet sich das Honorar des Architekten nach folgenden Bemessungskriterien:
- den erbrachten Leistungen (gemäß den Leistungsphasen)
- den anrechenbaren Kosten des Bauprojekts
- der Honorarzone, in der das Bauobjekt eingeordnet ist
- dem vereinbartem Honorarsatz, der zwischen Basis- und oberem Honorarsatz liegen muss
- der Anwendung der richtigen Honorartafel
Sind diese Bemessungskriterien festgelegt bzw. bekannt, kann das richtige Honorar festgestellt werden.
[➥ Details dazu u.a. hier: HOAI 2021 - Grundlagen des Honorars]
Als Architekt müssen Sie darauf achten, dass Ihre Abrechnung diesem System folgt. Ansonsten ist Ihre Rechnung nicht prüffähig und kann vom Auftraggeber zurückgewiesen werden.
Leistungsphasen der HOAI
Die meisten Aufgabenstellungen für Architekten und Ingenieure werden nach HOAI in neun Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet diesen Leistungsphasen dann einen bestimmten Anteil des Architektenhonorars zu:
- Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung (2% des Gesamthonorars)
- Leistungsphase 2 - Vorplanung (7% des Gesamthonorars)
- Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung (15% des Gesamthonorars)
- Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung (3% des Gesamthonorars)
- Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung (25% des Gesamthonorars)
- Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe (10% des Gesamthonorars)
- Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe (4% des Gesamthonorars)
- Leistungsphase 8 - Bauüberwachung / Objektüberwachung (32% des Gesamthonorars)
- Leistungsphase 9 - Objektbetreuung & Dokumentation (2% des Gesamthonorars)
[➥ Details dazu unter: Bauplanung und Baukonstruktion - Leistungsphasen nach HOAI]
Software zur Honorarabrechnung nach HOAI 2021
Honorarabrechnung leicht gemacht – mit wenigen Klicks Honorare ermitteln und überzeugende Angebote erstellen! Neue Vertragsmuster nach HOAI 2021.
Die Abrechnungssoftware für Architekten und Ingenieure nach HOAI
Schnelle Berechnungshilfen, einfache Handhabung und Rechtssicherheit. Honorare optimal vereinbaren und prüffähig abrechnen mit der HOAI Software "Honorarabrechnung leicht gemacht".
Als Architekt möchten Sie schnell und einfach Ihre Honoraransprüche ermitteln, Leistungen eindeutig vereinbaren und prüffähig abrechnen.
Mit der Software Honorarabrechnung leicht gemacht treffen Sie mit wenigen Klicks eine genaue Aussage zu Ihren Honoraransprüchen. Dabei können Teilleistungen automatisch bewertet und einzeln vereinbart werden.
Mit Hilfe der Abrechnungssoftware können Sie Ihre Honorarleistungen flexibel berechnen. Alle Regelungen der aktuellen HOAI werden dabei automatisch berücksichtigt. Das Softwarepaket enthält automatisierte Kalkulationshilfen, rechtssichere Dokumente, aktuelle Vertragsmuster sowie prüffähige Rechnungsvorlagen. Damit können Sie einfach wirksame und verbindliche Honorarvereinbarungen erzielen und prüffähige Rechnungen erstellen.
Mit wenigen Eingaben berechnet die HOAI Software den Honorarbetrag für die Teilleistungen und Leistungsphasen. Sie sehen sofort für alle Arten von Projekten und die wichtigsten Leistungsbilder, wie sich Ihr Honorar auf Zeit und Stundenlohn verteilt. Zudem können Honorarparameter flexibel eingestellt werden, um für Sie die optimale Honorarvereinbarung zu erzielen.
Die Software wird ständig weiterentwickelt, um aktuelle Anforderungen in Bauprojekten mit den Chancen der Honorarordnung optimal zu nutzen.
Vorteile der Abrechnungssoftware für Architekten und Ingenieure nach HOAI 2021:
- Einfach Honorar nach HOAI 2021 ermitteln - Sie können anrechenbare Kosten ermitteln oder eingeben und Parameter wie Umbauzuschlag, Punktebewertung, besondere Leistungen, Nebenkostenpauschalen etc. wählen.
- Detailliert aufgeschlüsselte Honorar-Angebote erstellen - Liefern Sie eine transparente Darstellung, wie sich Ihr Honorar zusammensetzt. Mit professionellen Angeboten, auf Wunsch aufgeschlüsselt mit Teilleistungen und allen Ihnen zustehenden Zusätzen überzeugen Sie Ihre Bauherren vom Wert Ihrer Leistung.
- Rechtssichere HOAI-Verträge abschließen - Vertragsmuster nach HOAI 2021 für die wichtigsten Leistungsbilder bereits enthalten.
- Professionelle, prüffähige und rechtssichere Rechnungen erstellen – Auf Knopfdruck prüffähig abrechnen, unnötige Diskussionen vermeiden und die Zahlung beschleunigen.
- Weitere Vorteile - Auf Wunsch Über und Unterschreitungen möglich, Abschlagsrechnungen/kumulierte Rechnungsstellung, Rechnungsverfolgung und Mahnwesen, erweiterter Projekt-Import und Export integriert.
Software und Produkt-Tipps
WEKA bietet Ihnen als Architekt und Planer praxiserprobte und rechtssichere Fachinformationen und Software-Lösungen zum Thema HOAI. Nachfolgend möchten wir Ihnen dazu einige Produkte empfehlen:
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WEKA Shop & Kunden-Service
Für mehr Informationen zu unseren Lösungen im Bereich HOAI stehen Ihnen unsere erfahrenen Kundenberater unter der Nummer 08233 / 23-4050 zur Verfügung.
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