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EnEV und der Energieausweis

EnEV und Energieausweis
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Wichtiger Hinweis: EnEV geht – neues GEG kommt

Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt am 1.11.2020 in Kraft und ersetzt EnEV!

Energieeinsparung bei Neubau und Sanierung

Auf Gebäude entfallen ca. 40 Prozent des Energieverbrauchs und ungefähr ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland. In Zeiten steigender Rohstoffpreise ist sowohl beim Neubau als auch bei der Modernisierung bzw. Sanierung von privaten und gewerblichen Bauvorhaben eine energieoptimierte Planung und Durchführung von Baumaßnahmen gefordert. Gerade im Baubereich sind enorme Energieeinsparpotenziale vorhanden.

Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Die Vorgaben der EnEV beziehen sich neben der Heizungs- und Klimatechnik vor allem auf den Wärmedämmstandard von Gebäuden.

Definition

Energieeinsparverordnung

"Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. Der Verordnungsgeber schreibt darin auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor. Die EnEV gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude, während andere ausgenommen sind."
[➥ sehen Sie auch: Energieeinsparverordnung, Quelle: Wikipedia]

Energieausweis

"Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt, in Österreich durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG). Diese Rechtsnormen sollen die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) umsetzen, mit der die frühere Richtlinie 2002/91/EG ersetzt wurde."
[➥ sehen Sie auch: Energieausweis, Quelle: Wikipedia]

 

Aufgaben für Architekten und Ingenieure

EnEV und Ergeieausweis Aufgaben für den Architekten
Quelle: Rawpixel.com / fotolia

Die EnEV stellt bei Planungs- und Bauverträgen auch ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung eine Mindestanforderung an Architekten im Rahmen der Ausführungsplanung / Werkplanung dar. Architekten und Planer müssen demzufolge eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Bauplanung vorlegen. Dabei bildet die EnEV nur einen gesetzlichen Mindeststandard der (in der Regel) nicht unterschritten werden darf. Die Anforderungen der EnEV gelten auch dann, wenn Nachweise zum Wärmeschutz nicht mehr geprüft oder als bautechnische Nachweise vorzulegen sind. Daher ist die Planung eines Architekten mangelhaft, wenn sie nicht die Vorgaben der EnEV einhält. Weiterhin hat der Architekt im Rahmen der Objektüberwachung dafür zu sorgen, dass Unternehmer und Handwerker bei der Bauausführung die Vorgaben der EnEV einhalten.

Die EnEV ist ein komplexes Thema. Wir unterstützen Sie mit unseren aktuellen, erprobten Nachschlagewerken bei allen Fragen zur EnEV und bieten Ihnen erprobte und gesetzlich sichere Muster-Vorlagen, Checklisten und Berechnungshilfen für Ihre tägliche Planungsarbeit an.

 

Aktuelle EnEV

EnEV 2016 - Die neuen Regeln seit 01.01.2016 für Neubauten

Die sog. EnEV 2016 hatte zum Ziel, den Energiestandard von Neubauten weiter zu erhöhen. Dazu wurden in der letzten Novellierung der EnEV Verschärfungen festgelegt, die zum 01.01.2016 in Kraft getreten sind:

Werden die aktuellen Anforderungen der EnEV nicht eingehalten, drohen gemäß § 27 Abs. 1 der EnEV Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro!

Änderungen bei der KfW-Förderung

Die Neuregelungen der EnEV führen auch zu einer Veränderung der Förderung durch die KfW. Die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 70 wurden mit Einführung der EnEV 2016 praktisch zum Mindeststandard erklärt. Die KfW fördert seit dem 1. April 2016 im Neubau nur noch Effizienzhäuser 55 und 40. Hinzu tritt ein neuer Förderstandard Effizienzhaus 40 Plus für Plusenergieneubauten.

 

Energieeffizientes Planen und Bauen

Energieeffizientes Planen und Bauen bedeutet: Planung und Erstellung von energiesparenden und ressourcenschonenden Gebäuden. Sowohl energieeffiziente Maßnahmen im Neubau, als auch geeignete Maßnahmen bei der energetischen Sanierung im Bestand sind hier betroffen und folgen i.d.R. folgenden Planungsprinzipien:

Alle Maßnahmen müssen den Anforderungen der aktuelle Energieeinsparverordnung entsprechen. Eine fachgerechte Planung und eine professionelle Umsetzung aller technischen und thermischen Baudetails ist also unbedingt erforderlich.

Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen nach GEG

NEU: WEKA Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen nach GEG

Alles, was Sie als Architekt beim Energieeffizienten Planen und Bauen beachten müssen, erfahren Sie im WEKA Praxishandbuch Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen nach GEG - GEG 2023 tritt in Kraft:

„Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen nach GEG“ ist ein Wegweiser durch den „Paragraphendschungel“ und hilft, notwendige Normen und Anforderungen zu verstehen, richtig und vollständig zu erfassen, umzusetzen und anzuwenden. Die Anforderungen bei der Erstellung der öffentlichen - rechtlichen Nachweisen werden sicher erfüllt.

 

Energetische Sanierung

Die energetische Sanierung eines Gebäudes ist Voraussetzung für dessen ökologische Nutzung und den nachhaltigen Bestand. Energetische Sanierung bezeichnet zielgerichtete Maßnahmen zur Modernisierung eines Gebäudes und zur Minimierung des Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser und Wohnraumlüftung. Vielfältige Maßnahmen wie die Dämmung der Fassade, der Einbau neuer Fenster, eine Dämmung des Dachs oder der Einbau einer Wärmepumpe sind sinnvoll, und dienen dazu, die Umwelt zu schönen und nachhaltig Energiekosten zu senken.

Mögliche Sanierungsmaßnahmen

Der vorgeschriebene EnEV Energieausweis kann eine hilfreiche Entscheidungsgrundlage für mögliche Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer energetischen Sanierung sein. Oft sind können mehrere Maßnahmen sinnvoll kombiniert werden, um für das jeweilige Gebäude ein optimales Sanierungskonzept zu erstellen. Zu den möglichen Sanierungsmaßnahmen zählen z.B.:

Herausforderung für Architekten

Als Architekt müssen Sie die EnEV immer einhalten, auch dann, wenn sie vertraglich nicht vereinbart ist. Besonders die energetische Sanierung stellt für Sie eine anspruchsvolle Aufgabe dar, denn:

Nachfolgend finden Sie einige Produktempfehlungen zur Umsetzung der EnEV, die Sie sowohl im Planungsprozess, als auch bei der Objektüberwachung praxisgerecht unterstützen können.

 

Fachinformationen, Checklisten und Berechnungshilfen

In unseren praktischen Nachschlagewerken zur EnEV inkl. CD-ROM finden Sie z.B. Erfassungsbogen für den Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis, viele Beispiele und Musterprojekte mit DIN-gerechten Details, EnEV Praxishinweise und sofort einsetzbaren Arbeits- und Berechnungshilfen uvm. - Mit EnEV-Lösungen von WEKA gelingt Ihnen jeder KfW-Standard.

 

 

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Für mehr Informationen zu unseren Lösungen im Bereich EnEV und Energieausweis stehen Ihnen unsere erfahrenen Kundenberater unter der Nummer 08233 / 23-4050 zur Verfügung.

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