EnEV und der Energieausweis
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Wichtiger Hinweis: EnEV geht – neues GEG kommt
Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt am 1.11.2020 in Kraft und ersetzt EnEV!
Energieeinsparung bei Neubau und Sanierung
Auf Gebäude entfallen ca. 40 Prozent des Energieverbrauchs und ungefähr ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland. In Zeiten steigender Rohstoffpreise ist sowohl beim Neubau als auch bei der Modernisierung bzw. Sanierung von privaten und gewerblichen Bauvorhaben eine energieoptimierte Planung und Durchführung von Baumaßnahmen gefordert. Gerade im Baubereich sind enorme Energieeinsparpotenziale vorhanden.
Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Die Vorgaben der EnEV beziehen sich neben der Heizungs- und Klimatechnik vor allem auf den Wärmedämmstandard von Gebäuden.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Energieeinsparverordnung
"Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. Der Verordnungsgeber schreibt darin auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor. Die EnEV gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude, während andere ausgenommen sind."
[➥ sehen Sie auch: Energieeinsparverordnung, Quelle: Wikipedia]
Energieausweis
"Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt, in Österreich durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG). Diese Rechtsnormen sollen die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) umsetzen, mit der die frühere Richtlinie 2002/91/EG ersetzt wurde."
[➥ sehen Sie auch: Energieausweis, Quelle: Wikipedia]
Aufgaben für Architekten und Ingenieure
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Die EnEV stellt bei Planungs- und Bauverträgen auch ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung eine Mindestanforderung an Architekten im Rahmen der Ausführungsplanung / Werkplanung dar. Architekten und Planer müssen demzufolge eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Bauplanung vorlegen. Dabei bildet die EnEV nur einen gesetzlichen Mindeststandard der (in der Regel) nicht unterschritten werden darf. Die Anforderungen der EnEV gelten auch dann, wenn Nachweise zum Wärmeschutz nicht mehr geprüft oder als bautechnische Nachweise vorzulegen sind. Daher ist die Planung eines Architekten mangelhaft, wenn sie nicht die Vorgaben der EnEV einhält. Weiterhin hat der Architekt im Rahmen der Objektüberwachung dafür zu sorgen, dass Unternehmer und Handwerker bei der Bauausführung die Vorgaben der EnEV einhalten.
- Sie müssen alle gesetzlichen Regelungen der aktuellen EnEV einhalten
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Aktuelle EnEV
- Die Energieeinsparverordnung wurde erstmals im Jahr 2002 als Zusammenfassung der bis dahin geltenden Wärmeschutzverordnung (WSchV) und der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) erlassen und 2004 erstmals fortgeschrieben.
- Im Rahmen der Umsetzung der ersten Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EU) wurde die EnEV 2007 neu erlassen und war gültig seit dem 1. Oktober 2007.
- Mit der Umsetzung der Verschärfungsbeschlüsse des "Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms (IEKP 2007)" im Jahre 2009 wurde die letzte Version abermals novelliert. Mit der Einführung der EnEV 2009 beim Neubau wurde der Primärenergiebedarf um 30 Prozent gesenkt und die Wärmedämmung der Gebäudehülle um 15 Prozent erhöht.
- Die Novelle von 2013 setzt die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz mit Wirkung ab dem 1. Mai 2014 um. Die neue bzw. aktualisierte Verordnung wird oft als EnEV 2013, EnEV 2014 oder EnEV 2016 bezeichnet. Es handelt sich jedoch in allen Fällen um die gleiche Novellierung der Energieeinsparverordnung.
- EnEV ab 2016: Bei der Planung für den Hochbau wird die aktuelle Energieeinsparverordnung 2014 berücksichtigt. Ab 2016 wurden jedoch die energetischen Anforderungen an Neubauten erhöht. Die Anforderungen bei der Änderung der Gebäudehülle (gemäß EnEV 2014, Anlage 3 - Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen) blieben dagegen unverändert.
EnEV 2016 - Die neuen Regeln seit 01.01.2016 für Neubauten
Die sog. EnEV 2016 hatte zum Ziel, den Energiestandard von Neubauten weiter zu erhöhen. Dazu wurden in der letzten Novellierung der EnEV Verschärfungen festgelegt, die zum 01.01.2016 in Kraft getreten sind:
- der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten sinkt um 25 %
- die Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle zur Vermeidung der Transmissionswärmeverluste steigen um ca. 20 %
Werden die aktuellen Anforderungen der EnEV nicht eingehalten, drohen gemäß § 27 Abs. 1 der EnEV Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro!
Änderungen bei der KfW-Förderung
Die Neuregelungen der EnEV führen auch zu einer Veränderung der Förderung durch die KfW. Die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 70 wurden mit Einführung der EnEV 2016 praktisch zum Mindeststandard erklärt. Die KfW fördert seit dem 1. April 2016 im Neubau nur noch Effizienzhäuser 55 und 40. Hinzu tritt ein neuer Förderstandard Effizienzhaus 40 Plus für Plusenergieneubauten.
Energieeffizientes Planen und Bauen
Energieeffizientes Planen und Bauen bedeutet: Planung und Erstellung von energiesparenden und ressourcenschonenden Gebäuden. Sowohl energieeffiziente Maßnahmen im Neubau, als auch geeignete Maßnahmen bei der energetischen Sanierung im Bestand sind hier betroffen und folgen i.d.R. folgenden Planungsprinzipien:
- Optimierung der thermischen Gebäudehülle
- Auswahl einer erprobten und effizienten Heizungstechnik
- Berücksichtigung und Einsatz erneuerbarer Energien
Alle Maßnahmen müssen den Anforderungen der aktuelle Energieeinsparverordnung entsprechen. Eine fachgerechte Planung und eine professionelle Umsetzung aller technischen und thermischen Baudetails ist also unbedingt erforderlich.
Alles, was Sie als Architekt beim Energieeffizienten Planen und Bauen beachten müssen, erfahren Sie im WEKA Praxishandbuch Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen nach GEG - GEG 2023 tritt in Kraft:
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (GEG) hat es möglich gemacht, dass mehrere andere Gesetze nicht mehr benötigt werden: das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie die Energieeinsparverordnung (EnEV).
- Jedes Jahr erhöht sich der politische Druck, die Klimaziele zu erreichen, was zu härteren Anforderungen an Gebäude führt. 2020 wurde deshalb das GEG (Gesetz über energiesparenden Gebäudebestand) verabschiedet und für 2023 und 2025 wird es weiter modifiziert. Beispielsweise müssen strengere U-Werte eingehalten, alte Heiztechniken überholt und Wärmebrücken berechnet werden.
- Erfahren Sie in der Praxislösung für Architekten, Planer und Energieberater, was Sie bei energieeffizientem Bauen beachten müssen, um die anstehenden Verschärfungen einzuhalten. Erhalten Sie kurz und bündig die wichtigsten Informationen, um rechtssicher zu planen und zu bauen. Nutzen Sie für Wohn- und Nichtwohngebäude bei Neubauten und Sanierungen die passende Heiz- und Lüftungsanlagen, Wärmeschutzmaßnahmen und erneuerbare Energien. Erhalten Sie mit DIN-gerechten Details, Beispielprojekten und Praxishinweisen zum Energieausweis die praxisgerechte Lösungshilfen, um jeden KfW-Standard zu erfüllen.
„Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen nach GEG“ ist ein Wegweiser durch den „Paragraphendschungel“ und hilft, notwendige Normen und Anforderungen zu verstehen, richtig und vollständig zu erfassen, umzusetzen und anzuwenden. Die Anforderungen bei der Erstellung der öffentlichen - rechtlichen Nachweisen werden sicher erfüllt.
Energetische Sanierung
Die energetische Sanierung eines Gebäudes ist Voraussetzung für dessen ökologische Nutzung und den nachhaltigen Bestand. Energetische Sanierung bezeichnet zielgerichtete Maßnahmen zur Modernisierung eines Gebäudes und zur Minimierung des Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser und Wohnraumlüftung. Vielfältige Maßnahmen wie die Dämmung der Fassade, der Einbau neuer Fenster, eine Dämmung des Dachs oder der Einbau einer Wärmepumpe sind sinnvoll, und dienen dazu, die Umwelt zu schönen und nachhaltig Energiekosten zu senken.
Mögliche Sanierungsmaßnahmen
Der vorgeschriebene EnEV Energieausweis kann eine hilfreiche Entscheidungsgrundlage für mögliche Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer energetischen Sanierung sein. Oft sind können mehrere Maßnahmen sinnvoll kombiniert werden, um für das jeweilige Gebäude ein optimales Sanierungskonzept zu erstellen. Zu den möglichen Sanierungsmaßnahmen zählen z.B.:
- Anbringen einer Außenwanddämmung
- Einsatz oder Erneuerung der Dachdämmung
- Dämmung der Keller-Außenwände
- Sanierung der Fenster
- Erneuerung der Heizungsanlage (Einsatz von Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel, Wärmepumpe)
- Dämmung der Kellerdecke
- Nutzung der Solarthermie zur Warmwasser- und/oder Heizungsunterstützung
- Einbau von zentralen oder dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zur kontrollierten Wohnraumlüftung
Herausforderung für Architekten
Als Architekt müssen Sie die EnEV immer einhalten, auch dann, wenn sie vertraglich nicht vereinbart ist. Besonders die energetische Sanierung stellt für Sie eine anspruchsvolle Aufgabe dar, denn:
- Sie müssen den vorgegebenen Bestand in die Planung einbeziehen
- Sie benötigen für jede Sanierung sorgfältig erstellte individuelle Details
- Sie sind verantwortlich dafür, dass Sie alle Regeln der Technik und der EnEV ab 2016 einhalten
- Der Erfolg energetischen Sanierens hängt von Ihrer guten Werk- und Detailplanung ab
Nachfolgend finden Sie einige Produktempfehlungen zur Umsetzung der EnEV, die Sie sowohl im Planungsprozess, als auch bei der Objektüberwachung praxisgerecht unterstützen können.
Fachinformationen, Checklisten und Berechnungshilfen
In unseren praktischen Nachschlagewerken zur EnEV inkl. CD-ROM finden Sie z.B. Erfassungsbogen für den Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis, viele Beispiele und Musterprojekte mit DIN-gerechten Details, EnEV Praxishinweise und sofort einsetzbaren Arbeits- und Berechnungshilfen uvm. - Mit EnEV-Lösungen von WEKA gelingt Ihnen jeder KfW-Standard.
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